Die als „Vollnarkose“ bekannte Allgemeinanästhesie ermöglicht durch einen Angriff am zentralen Nervensystem diagnostische und operative Eingriffe am Körper bei vollständiger Aufhebung des Bewusstseins und des Schmerzempfindens. Kommt es aufgrund einer fehlerhaften Medikation des Patienten zu Behandlungsfehlern, sind unsere Fachanwälte für Medizinrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht beraten Sie individuell zu Ihrem Anliegen. Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um Ihren Behandlungsfehler!