Wir beraten auch Führungskräfte in Konfliktsituationen. Oft geht es hier in erster Linie darum, den Streit auf Augenhöhe und ohne Ansehensverlust beizulegen. Wir verhandeln für Sie über Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit Ihrem Arbeitgeber über Fragen der Weiterbeschäftigung oder Abfindung, Freistellung, Wettbewerbsverbot, Sonderzahlungen, Optionen sowie Zeugnis. Gelingt eine außergerichtliche Einigung nicht, werden wir Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Oft ist entscheidend, ob eine Führungskraft als so genannter „leitender Angestellter“ gilt. Die Abgrenzung ist im Einzelfall oft schwierig. Wir bringen hier Licht für Sie ins Dunkel.