Die Neurologie (die Lehre von den „Erkrankungen der Nerven“) befasst sich mit dem zentralen Nervensystem (ZNS), dem Gehirn und Rückenmark, den Umgebungsstrukturen, den blutversorgenden Gefäßen sowie mit dem peripheren Nervensystem, einschließlich der Verbindungen mit den Muskeln und der Muskulatur. Von besonderer Bedeutung in der Neurologie & Psychiatrie ist die genaue Befragung des Patienten. Mit gezielten Fragen und Tests kann der Neurologe erkennen, wo die Ursache sein könnte – und dies mit Hilfe der bildgebenden Diagnostik abklären. Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler in der Psychiatrie spielen in der anwaltlichen Praxis jedoch nur eine marginale Rolle. Psychische Störungen („F-Diagnosen“) und deren gutachterliche Bewertung sind hingegen in der Krankenversicherung und vor allem im Bereich Rente und Berufsunfähigkeit von großer Bedeutung für die Arbeits-, Erwerbs- bzw. Berufsfähigkeit der Versicherten.